Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
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Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.
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Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?
Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.
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Wie kann man den Finanzschutz in verschiedenen Lebensbereichen wie Versicherungen, Altersvorsorge und Vermögensaufbau gewährleisten?
Um den Finanzschutz in verschiedenen Lebensbereichen zu gewährleisten, ist es wichtig, eine umfassende Versicherungsdeckung abzuschließen, die sowohl die Gesundheit als auch das Eigentum abdeckt. Zudem sollte man frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Des Weiteren ist es ratsam, regelmäßig Geld für den Vermögensaufbau anzulegen, sei es durch Investitionen in Aktien, Immobilien oder andere Anlageformen. Zuletzt ist eine solide finanzielle Planung und Budgetierung unerlässlich, um unerwartete Ausgaben abzufedern und langfristig finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
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Welche Steuern muss der Arbeitgeber zahlen?
Welche Steuern muss der Arbeitgeber zahlen? Arbeitgeber müssen verschiedene Steuern zahlen, darunter die Lohnsteuer, die auf die Einkommen der Arbeitnehmer erhoben wird. Zudem müssen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die zur Finanzierung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung dienen. Auch die Unfallversicherung und die Insolvenzgeldumlage sind Pflichtbeiträge, die Arbeitgeber entrichten müssen. Darüber hinaus können je nach Branche und Region weitere Steuern und Abgaben anfallen, wie beispielsweise die Gewerbesteuer oder die Kirchensteuer.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet über Altersvorsorge zu informieren?
Ja, Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten daher Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen und sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen und sie über ihre Optionen zu informieren. Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Altersbezügen profitieren.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? Ja, in Deutschland gibt es seit 2002 das Betriebsrentengesetz, welches vorsieht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bieten müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, kann aber steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten und Pflichten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge zu informieren.
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Bei welchen Versicherungen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anmelden?
Bei welchen Versicherungen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anmelden? Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung anmelden. Diese Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Unfall abzusichern. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Anmeldung des Arbeitnehmers rechtzeitig und korrekt durchführt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von betrieblicher Altersvorsorge profitieren? Welche steuerlichen Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitgeber können durch die betriebliche Altersvorsorge ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und Mitarbeiter langfristig binden. Arbeitnehmer profitieren von einer zusätzlichen Absicherung im Alter und können steuerliche Vorteile wie eine reduzierte Besteuerung der Beiträge und eine steuerfreie Auszahlung im Rentenalter nutzen.
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